Sonntag, 22. November 2015

Aussetzung der Denkmalpflege für Flüchtlingsheime ist ein falsches Zeichen!

Es ist richtig, alles zu tun, um den Flüchtlingen zu helfen - aus Menschlichkeit, aber gerade auch als Reaktion auf den Terror. Die jetzigen Flüchtlinge werden hoffentlich einmal in der Lage sein, ein friedliches Leben in ihrer Heimat im Nahen Osten, im heutigen Syrien und Irak wieder aufzubauen. Wenn dies im Sinne einer guten Nachbarschaft passiert, dann ist der Terror besiegt - und der derzeit gerne mal beschworene Kultur- und Religionskonflikt zwischen Christentum und Islam überwunden. Die Flüchtlinge, die zu uns kommen, sind nicht nur ein problem, sie sind auch eine Chance, in den alten Nah-Ost-Konflikten mittel- bis langfristig etwas Positives zu bewegen.
Dementsprechend muss den Flüchtlingen bestmöglich geholfen werden, gleichzeitig muss aber auch vermieden werden, dass der fremdenfeindlichen Protestbewegung Munition gegeben wird.
Insofern ist es wenig hilfreich, für den Bau von Flüchtlingsheimen das Denkmalschutzgesetz über Jahre hinweg auszusetzen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, hier würde, "unsere" Kultur den Flüchtlingen geopfert. Zumal das unnötig ist: Mögliche Standorte, bei denen ein geringes Risiko besteht, dass archäologicshe Fundstellen betroffen sind, lassen sich relativ einfach im Vorfeld identifizieren.
Außerdem sollte vermieden werden, dass in einem Präzedenzfall der Denkmalschutz einfach für dringende Bauprogramme ausgehebelt wird. Auch der Straßenbau wird von manchen als dringend betrachtet - oder der Bau neuer Stromtrassen - oder das Einkaufszentrum - oder ....

Nach einem Gesetzesentwurf der regierenden SPD und der Grünen wurde am 11.11.2015 in Niedersachsen im Rahmen eines eilig durchgepeitschten Niedersächsischen Flüchtlingsunterbringungserleichterungsgesetzes (NFUEG) die Verpflichtung zur sachgerechten Untersuchung, Bergung und Dokumentation des Kulturdenkmals außer Kraft gesetzt.
Nach Beobachtung der DGUF gab es von den fachlich zuständigen Ministerien keine ernsthafte Verteidigung ihrer Belange, was erneut deutlich macht, dass es in der Denkmalpflege wie im Naturschutz eine unabhängige fachliche Interessensvertretung durch NGOs bedarf.


Stellungnahmen zur Gesetzesänderung in Niedersachsen durch den Verband der Landesarchäologen und die DGUF:

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