Samstag, 12. Oktober 2013

Kostenexplosion im Bischofspalast - Denkmalschutz kann keine Auflagen gemacht haben

Der Limburger Bischof Tebartz-van Elst schiebt die steigenden Kosten an seinem Bischofspalast auf die Auflagen des Denkmalschutzes.
Nicht nur, dass sein Architekt der Aussage des Bischofs widerspricht, das hessische Denkmalschutzgesetz nimmt kirchliche Baumaßnahmen von einer Genehmigungspflicht aus. Kostensteigernde Auflagen des Denkmalschutzes sind also rechtlich gar nicht möglich.
Nachtrag (13.10.2013)

3 Kommentare:

AP hat gesagt…

Es gibt aber natürlich auch kirchliche Denkmalpflege (deshalb wird sie ja ausgenommen von der staatlichen).

Rainer Schreg hat gesagt…

Das ist in diesem Falle das Bischöfliche Ordinariat des Bistums Limburg mit dem vom Bischof berufenen (und an dessen Amtszeit gebundenen) Generalvikar an der Spitze.

LESEFUNDE BLAUBEUREN hat gesagt…

Dünne Luft, jetzt tangiert das auch noch die Denkmalpflege,.. doch bei aller Skandalisierung einer Person, ist das ein strukturelles Problem, kein personelles, in diese Richtung äußert sich auch der Kirchenkritiker Drewermann. Die Kirche zählt zu den größten Großgrundbesitzern mit ordentlichen Rücklagen. Limburg ist kein Vergleich zu München oder Köln. Wird Zeit für die Kernkompetenz: Verkündigung der absoluten Wahrheit.