Freitag, 12. Juli 2013

Neues Denkmalschutzgesetz in NRW

Der Landtag von NRW hat am 11.7. das neue Denkmalschutzgesetz beschlossen. Es verankert das Verursacherprinzip und überwindet damit die Krise der Archäologie in NRW. Nicht berücksichtigt werden dabei die Kosten für Auswertung und Konservierung, was nach Schätzungen der DGUF jährlich rund 16 Mio € Kosten beim Steuerzahler beläßt. Das Land hält jedoch daran fest, den Denkmalpflege-Etat zu streichen und die Förderung auf Darlehensbasis umzustellen.
Eingeführt wird auch ein Schatzregal, das im Grundsatz zu begrüßen ist, bei gegebenem Personalbestand und wachsender Raubgräberaktivität in der Praxis aber wohl einige Probleme aufwerfen wird.

Vergl.
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